Dominic Sailly, Physiotherapeut in Freiburg

Kassenrezept Beispiel

Warum Krankengymnastik?

Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie und umfasst ein breites Spektrum an aktiven und passiven Techniken, die sich an neurophysiologischen Kontrollmechanismen und funktionellen Steuerungsprinzipien orientieren. Die offizielle Leistungsbeschreibung listet Ziele wie Kräftigung, Koordination, Schmerzlinderung und Verbesserung kardiopulmonaler Funktionen auf.

Flexibilität und Bandbreite: Krankengymnastik erlaubt die Kombination aus funktionellem Training, manuellen Techniken, Traktion, Elektrotherapie und Kryotherapie sowie gerätegestütztem Training – alles abgestimmt auf den individuellen Behandlungsplan. Das macht sie besonders anpassungsfähig an Alltag, Reha und Prävention.

Vergleich: Krankengymnastik vs. Manuelle Therapie

Kriterium Krankengymnastik Manuelle Therapie Vorteil Krankengymnastik
Ziel Funktion, Kraft, Koordination Gelenk- und Segmentmobilisation Breiteres Therapiespektrum
Methoden Aktiv, passiv, Geräte, Elektro, Kryo Vorwiegend manuelle Techniken Mehr Kombinationsmöglichkeiten
Einsatzbereich Orthopädie, Geriatrie, Atemtherapie, Palliativ Orthopädie, Wirbelsäule Flexibler für multimodale Fälle
Behandlungszeit Richtwert 15–20 Min (Regelbehandlung) Variabel, oft länger Kosteneffizientere Zuzahlung
Indikation Dekonditionierung, Muskeldysbalance, Organfunktionen Spezifische Gelenkblockaden Besser für Alltagsfunktion und Training

Für wen ist das besonders geeignet?

Für Menschen, die funktionale Stärke, Alltagsfähigkeit und nachhaltige Schmerzreduktion suchen – ob ältere Patienten, aktive Berufstätige oder Menschen in palliativer Versorgung. Meine Erfahrung aus dem Dienst in den Streitkräften bringt robuste Trainingskompetenz in die Therapie, kombiniert mit feinfühliger manueller Arbeit.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Beschreibung und rechtlichen Rahmenbedingungen entstammen der bundeseinheitlichen Leistungsbeschreibung und den Verträgen zur Physiotherapie.

Anlage 1: Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie_Lesefassung gültig ab 01.12.2024